Wir sind offizieller NiSV-Schulungspartner der German Medical Beauty Academy

Was ist die NISV?

Die NISV regelt den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Ultraschall bei der Anwendung an Menschen. Die NiSV beabsichtigt einen höheren Verbraucherschutz für gewerbliche, nicht-medizinische Behandlungen. In der NiSV werden risikogeneigte Technologien, wie die optische und elektromagnetische Strahlung, aber auch Ultraschall und Magnetfeldbehandlungen geregelt. Nicht eröffnet sind Kälte- und Wärmebehandlungen sowie rein mechanische Verfahren wie z.B. die Stoßwelle.

Wie wirkt sich die NISV in der Kosmetik aus?

Anwender und Betreiber von Anlagen (Geräte), die gewerblich für nicht-medizinische Behandlungen eingesetzt werden, müssen umfangreiche Betreiberpflichten erfüllen. Diese umfassen u.a. die Dokumentation der durchgeführten Behandlungen am Kunden. Seit dem 01.01.2021 müssen neu erworbene Anlagen den Aufsichtsbehörden angezeigt werden. Neu beschaffte Anlagen müssen spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme angezeigt werden (siehe unsere diesbezügliche Pressemitteilung). Sollten bereits Geräte vor dem 31.12.2020 betrieben worden sein, so hätten diese spätestens zum 31.03.2021 bei den Vollzugsbehörden der Länder gemeldet werden müssen. Die Anmeldeformulare können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Sollte kein Formular bei der Behörde hinterlegt sein, kann unser Formular alternativ zur Anmeldung genutzt werden. 

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